Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Geltung der AGB Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten innerhalb der Schweiz und Lichtenstein. Stanley Works GmbH verkauft bzw. liefert ausschliesslich zu diesen Bedingungen. Änderungen und Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie von Stanley Works GmbH schriftlich bestätigt werden. Wird ein Vertrag abgeschlossen und der Besteller legt ebenfalls AGB vor, gelten die abweichenden Bestandteile als widersprochen und ausgeschlossen; auch die Erfüllung durch Stanley Works GmbH in Kenntnis abweichender Bedingungen des Bestellers stellt keine Annahme der Bestimmungen dar. 2. Angebot Prospekte enthalten unverbindliche Informationen und Richtpreise. Telefonische Auskünfte haben keine längere Gültigkeit, sofern es sich nicht eindeutig um Offerten handelt. Offerten, die schriftlich, telefonisch, in persönlichem Gespräch, per Fax oder per E-Mail gemacht werden, gelten als verbindlich. Eine Offerte ist 20 Tage lang gültig, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Wenn der Besteller Lieferungen, Produkte oder Leistungen, die in der Bestellung nicht enthalten sind, verlangt, werden diese zusätzlich in Rechnung gestellt. Alle mit dem Angebot abgegebenen Muster und anderen Unterlagen bleiben Eigentum von Stanley Works GmbH. 3. Vertragsabschluss Eine Offerte wird angenommen, indem der Besteller dies schriftlich, telefonisch, per Fax, per E-Mail oder in persönlichem Gespräch erklärt. Stanley Works GmbH ist berechtigt, die Ausführung von Bestellungen, die ohne vorhergehende Offerten von Stanley Works GmbH erfolgten, innerhalb von 10 Tagen ab Erhalt derselben abzulehnen. 4. Änderungen / Rücktritt Wünscht der Besteller eine Änderung gegenüber der Bestellung, teilt ihm Stanley Works GmbH innert 10 Tagen mit, ob die Änderung möglich ist und welche Auswirkungen sie auf die Erbringung der Leistungen, die Termine und die Preise hat. An ein Angebot zur Änderung der Leistung ist Stanley Works GmbH während 10 Tagen gebunden. Für Produkte, die bereits geliefert sind, gilt die Änderung nicht. Tritt der Besteller vom Vertrag zurück, wird er wegen Nichterfüllung schadenersatzpflichtig. 5. Termine Stanley Works GmbH ist bemüht, dem Besteller die vereinbarten Produkte an den vereinbarten Terminen zu liefern, während der Besteller sich verpflichtet, diese Produkte abzunehmen und zu bezahlen. Zur Einhaltung der Lieferfristen genügt die Übergabe der Sendung an die Post oder den Frachtführer sowie bei entsprechender Vereinbarung die Bereitstellung zur Verfügung des Bestellers. Die Termine werden angemessen verschoben, wenn Ereignisse auftreten, die ausserhalb des Einflussbereichs von Stanley Works GmbH liegen, wie Naturereignisse, Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, Epidemien, Unfälle und Krankheit, erhebliche Betriebsstörungen, Arbeitskonflikte, verspätete oder fehlerhafte Zulieferungen sowie behördliche Massnahmen. Eine Überschreitung der Lieferfristen durch Stanley Works GmbH berechtigt den Besteller nicht zum Rücktritt vom Vertrag oder zum Schadenersatz. Der Besteller kann Stanley Works GmbH durch schriftliche Mahnung in Verzug setzen. Kommt Stanley Works GmbH in Verzug, kann der Besteller, sofern er glaubhaft macht, dass ihm hieraus ein Schaden entstanden ist, eine Entschädigung geltend machen. Sie beträgt maximal den doppelten Nettowert desjenigen Teils der Gesamtlieferung, der infolge Verspätung nicht rechtzeitig oder nicht vertragsgemäss genutzt werden kann. Entschädigungsansprüche des Bestellers, die über dieses Maximum hinausgehen, sind in allen Fällen verspäteter Lieferung, auch nach Ablauf einer Stanley Works GmbH gesetzten Nachfrist, ausgeschlossen. Hat der Besteller die Lieferverzögerung zu verantworten, so sind Entschädigungsansprüche ausgeschlossen. 6. Lieferung Für Umfang und Ausführung der Lieferung ist die Bestellung massgebend. Soweit kein besonderer Erfüllungsort von den Parteien verabredet ist oder aus der Natur des Geschäftes hervorgeht, gilt als Lieferung die Bereitstellung der Produkte am Sitz von Stanley Works GmbH. 7. Mängelrüge Sofern kein besonderes Abnahmeverfahren vereinbart ist, hat der Besteller die Produkte selbst zu prüfen und allfällige Mängel schriftlich anzuzeigen. Unterlässt der Besteller die Anzeige innerhalb von 8 Tagen nach der Lieferung, gelten die Produkte in allen Funktionen als mängelfrei. |
8. Nutzen und Gefahr Wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart, gehen Nutzen und Gefahr mit Bereitstellung der Produkte, spätestens mit Abgang der Ware vom Absender auf den Besteller über. 9. Preise Die Preise entsprechen den am Tag der Bestellung gültigen Preis-listen. Soll die Lieferung mehr als drei Monate nach Vertragsschluss erfolgen, dann werden die am Versandtag geltenden Preise berechnet, sofern keine Preisvereinbarung bei Bestellung erfolgte. Der Besteller übernimmt die Transportkosten sowie die Kosten für die Überprüfung der Ware, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. 10. Zahlungsbedingungen Der Besteller ist verpflichtet, innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsstellung zu bezahlen, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Hält der Besteller die Zahlungstermine nicht ein, hat er ohne Mahnung vom Zeitpunkt der Fälligkeit an einen Verzugszins zu entrichten, der vier Prozent über dem jeweiligen Diskontsatz der Schweizerischen Nationalbank liegt. Agenten von Stanley Works GmbH haben keine Inkassovollmacht; Zahlungen sind direkt an Stanley Works GmbH zu leisten. An Agenten geleistete Zahlungen befreien den Besteller nicht von seiner Zahlungspflicht gegenüber Stanley Works GmbH. Werden Zahlungen oder Sicherheitsleistungen nicht erbracht, kann Stanley Works GmbH vom Vertrag zurücktreten, auch wenn die Waren oder ein Teil davon bereits geliefert wurden. In diesem Fall sind die gelieferten Waren unverzüglich auf Kosten des Bestellers an Stanley Works GmbH zurück zu geben. 11. Eigentumsvorbehalt Stanley Works GmbH ist jederzeit berechtigt, am jeweiligen Sitz bzw. Wohnort des Bestellers auf dessen Kosten einen Eigentumsvorbehalt im Sinne von Art. 715 ZGB eintragen zu lassen, solange der Kaufpreis nicht vollständig bezahlt ist. 12. Gewährleistung Stanley Works GmbH verpflichtet sich zur Sorgfalt und liefert die Produkte in einer guten Qualität. Bei Mängeln gilt die gesetzliche Verjährungsfrist von einem Jahr ab Lieferung; sie sind schriftlich anzugeben. Bei Mängeln an den gelieferten Sachen gelten die Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts. Waren, die zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung verwendet werden, werden der laufenden Produktion entnommen. Sonderanfertigungen in Qualität und Farbe werden nicht gemacht. Ersatzlieferungen sind wertmässig auf den Ursprungskaufpreis begrenzt, welcher auf den Kaufpreis der Ersatzlieferung angerechnet wird. Übersteigt der Kaufpreis der Ersatzlieferung den Kaufpreis der beanstandeten Lieferung, so ist der Mehrbetrag zu zahlen. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Mängel und Störungen, die Stanley Works GmbH nicht zu vertreten hat, wie natürliche Abnützung, höhere Gewalt, unsachgemässe Behandlung, nicht schriftlich durch Stanley Works GmbH genehmigte Eingriffe durch den Besteller oder durch unbefugte Dritte, übermässige Beanspruchung, unkundige Wartung und/oder Reparaturen, Verwendung von nicht Original-Ersatzteilen, Verwendung von nicht durch Stanley Works GmbH schriftlich freigegebene An- und/oder Aufbaugeräte, ungeeignete Betriebsmittel, Verwendung von anderen als von Stanley Works GmbH vorgeschriebenen Schmiermitteln oder extreme Umgebungseinflüsse. Beim Weiterverkauf der Produkte durch den Besteller ist er verantwortlich für die Einhaltung von in- und ausländischen Exportvorschriften sowie die Aushändigung der Betriebsanleitung und Garantieerklärung. Verändert der Besteller die weiterverkauften Produkte, ist er für die daraus entstehenden Schäden gegenüber Stanley Works GmbH, dem Käufer oder Dritten haftbar. Jede weitere Haftung wie für indirekte Schäden, Vermögensschäden oder entgangener Gewinn, wird, soweit gesetzlich zulässig, ausdrücklich ausgeschlossen. 13. Erfüllungsort Erfüllungsort ist der Sitz von Stanley Works GmbH, sofern kein besonderer Erfüllungsort von den Parteien schriftlich verabredet wurde. 14. Anwendbares Recht Es ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar. 15. Gerichtsstand Ausschliesslicher Gerichtsstand ist der Sitz von Stanley Works GmbH. Stanley Works GmbH ist berechtigt, den Besteller auch an seinem Wohnsitz bzw. Sitz zu belangen. Villmergen, 12. Dezember 2001 |